Aktuelles

Dezember 2025:

Steuerlicher Jahresausklang 2025

Das Jahr 2025 ist beinahe zu Ende. Hier eine kurze Übersicht, worauf jetzt noch zu achten ist:

  • Steuerliche Optimierungen zB durch SVS Abschlagszahlung, Freibeträge iZm Investitionen, Vorziehen oder Verschieben von Zahlungen (siehe auch hier)
  • Für alle mit Registrierkasse: Erstellung und Übermittlung des Jahresbelegs
  • Inventur, also die Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände

Neuerungen in 2026

Das allgemeine Betriebsausgabenpauschale erhöht sich von 12% auf 15%, das reduzierte Pauschale von 6% für bestimmte Berufsgruppen bleibt unverändert. In beiden Fällen erhöht sich aber die maximale Berechnungsbasis und dadurch auch das maximal mögliche Betriebsausgabenpauschale.

Der Investitionsfreibetrag wurde (bereits ab November 2025) von 10% auf 20% erhöht, der Öko-Investitionsfreibetrag von 15% auf 22%. Beide Erhöhungen sind befristet bis Ende 2026. Damit ist jetzt ein guter Zeitpunkt sich Gedanken über mögliche Investitionen zu machen. Allerdings sind diese Freibeträge nicht zustehend bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung.

Ob angesichts dieser Neuerungen ein Wechsel von der Pauschalierung zu einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder umgekehrt möglich und sinnvoll ist, muss individuell beurteilt werden. Gerne beraten wir Sie hierzu, melden Sie sich bei uns unter office@gemeinsamsteuern.at.

Entscheidungen zu Jahresbeginn

Wer als Kleinunternehmer:in im Jahr 2021 oder früher auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet hat, ab 2026 aber wieder die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen will, hat dies im Jänner dem Finanzamt zu melden. Eine spätere Meldung ist nicht wirksam und es ist dann weiterhin Umsatzsteuer abzuführen und Umsatzsteuervoranmeldungen vorzunehmen.

Planungsrechnung Erfolgskalkulation

Wie wird das neue Geschäftsjahr verlaufen? Eine Planungsrechnung hilft hier eine Übersicht zu erlangen. In dem Bereich „Tools“ steht Ihnen hierfür eine frei verfügbare vereinfachte Erfolgskalkulation zur Verfügung. Für unsere Klient:innen stellen wir bei Bedarf auch eine detailliertere Planungsdatei inklusive monatlicher Betrachtung, Cashflow-Analyse und Soll-Ist-Vergleich zur Verfügung.

Wir wünschen jedenfalls schon jetzt einen guten „Jahresabschluss“ und viel Erfolg für das kommende Jahr!

November 2025:

Wie viel bleibt mir vom Umsatz übrig?

Das ist eine wichtige Frage für alle Unternehmer:innen und jene, die es werden wollen.

Einerseits kommt es auf die Erlös- und Kostenstruktur an. Viele Kosten sind leicht bestimmbar oder planbar wie direkte Materialkosten, monatlich gleichbleibende Fixkosten für Miete oder Lizenzgebühren sowie Abschreibungen für Anlagevermögen.

Komplizierter verhält es sich mit den Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Beides hängt von der Höhe der Einkünfte ab. Hier gibt es verschiedene Einflussfaktoren und Gestaltungsmöglichkeiten.

Aber auch die Wahl der Rechtsform hat einen Einfluss auf das Endergebnis.

Die Frage, wieviel vom Umsatz übrigbleibt, lässt sich hier also nicht beantworten. Aber gerne beraten wir Sie und führen mit Ihnen eine überschlägige Berechnung im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs durch. Melden Sie sich dazu einfach unter office@gemeinsamsteuern.at.

Oktober 2025:

Steuerliche Optimierungen zu Jahresende für Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen

Das Jahr geht zu Ende – genau die richtige Zeit, um noch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu profitieren!

Einnahmen und Ausgaben sind steuerlich abhängig vom Zahlungszeitpunkt. Folgende Möglichkeiten gibt es daher, auf das Ergebnis 2025 einzuwirken:

  • Welche Leistungen sollen heuer noch in Rechnung gestellt und bezahlt werden (auch Anzahlungsrechnungen sind möglich)? Wichtig ist, dass es zur Zahlung kommt – bitte also das Zahlungsziel (und auch die Zahlungsmoral der eigenen Kund:innen) berücksichtigen. Gegebenenfalls verschicken Sie noch die eine oder andere Zahlungserinnerung.
  • Welche Ausgaben lassen sich auf nächstes Jahr verschieben? Lassen sich mit Lieferanten vielleicht einzelne Zahlungsziele verlängern?
  • Die SVS schreibt die Sozialversicherungsbeiträge für 2025 endgültig mit Vorliegen des Steuerbescheids 2025 vor, das ist im Normalfall das Folgejahr, also im Jahr 2026. Nachzahlungen sind dann wiederum erst im darauffolgenden Jahr, also im Jahr 2027, zu leisten. Die Zahlung und damit auch die steuerliche Wirkung ergibt sich damit erst zwei Jahr später! Damit es zu keiner derartig langen zeitlichen Verzögerung kommt, kann es sinnvoll sein, noch heuer eine Zahlung im Hinblick auf die voraussichtlichen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
  • Macht es Sinn, Investitionen vorzuziehen oder zu verschieben, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag optimal auszuschöpfen? Sollen hierfür begünstigte Wertpapiere angeschafft werden?

Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang, melden Sie sich dazu einfach unter office@gemeinsamsteuern.at.